Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit, die man für die Arbeit aufwendet. Die Arbeitszeit kann unterschiedlich sein, je nachdem, welchen Beruf man ausübt. Manche Menschen arbeiten in Vollzeit, andere in Teilzeit. Die Arbeitszeit kann auch flexibel sein, je nachdem, was die Arbeit erfordert. Im Folgenden werden ausschließlich die Begriffe Arbeitnehmer und Arbeitgeber verwendet. Dies hilft bei einer besseren und flüssigeren Lesbarkeit und beinhaltet keine Wertung. Es wird selbstverständlich jedes Geschlecht angesprochen.
Die Geschichte der Arbeitszeit
Die Arbeitszeit, wie wir sie heute kennen, gibt es noch nicht allzu lange. Zur heutigen 40 Stunden Woche war es ein sehr langer Weg. Lange Zeit regelten verschiedene Faktoren, wie Tageszeiten, Jahreszeiten oder religiösen Feierlichkeiten die tägliche Arbeitszeit. Aufgrund der hauptsächlich landwirtschaftlich geprägten Gesellschaft waren Arbeitsplatz und das eigene Zuhause oftmals nicht getrennt. Das führte ebenfalls dazu, dass der Arbeitstag oftmals nicht endete.
Mit dem Beginn der Industrialisierung änderte sich der Arbeitsplatz und dadurch musste auch ein geeignetes Arbeitszeitmodell her.
Dadurch, dass die Arbeitsmaschinen zu jeder Tages- und Nachtzeit liefen, wurde die Überlastung der Arbeiter immer größer. Die Arbeitslosenwarteschlange war zu der Zeit sehr lang und wer mit den Bedingungen nicht klar kam, wurde schnell ersetzt. Arbeitgeber waren lediglich an Produktions- und Profitsteigerung interessiert. Das zwang die Menschen, die auf das Geld angewiesen waren, trotz widriger Umstände und starker Überarbeitung, abzuliefern.
Der 15. Januar 1885 war der erste Tag, an dem sich eine Person mit Einfluss für die schwierige Situation der Arbeitnehmer aussprach. Otto von Bismarck bestand jedoch darauf, dass für Deutschland die Exportindustrie der wichtigste Industriezweig ist. Diese Exportindustrie darf in keiner Weise in Konkurrenz mit dem Ausland stehen. Daher kam zu dem damaligen Zeitpunkt ebenfalls kein Arbeitsschutzgesetz zustande.
Nach einiger Zeit jedoch, gründeten sich Arbeitervereine und Gewerkschaften. Diese Arbeitervereine und Gewerkschaften entstanden aufgrund der großen Interessendifferenz zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das führte nur in ganz seltenen Einzelfällen zum Erfolg.
Der 1877 eingereichte Gesetzesentwurf eines zehnstündigen Arbeitstages scheiterte.
1918 schließlich wurde der achtstündige Arbeitstag eingeführt. Dieses Modell hatte jedoch ein Ablaufdatum. Es wurde lediglich im Rahmen der Demobilisierungsverordnungen nach dem ersten Weltkrieg eingeführt. Nun standen die Gewerkschaften und Arbeiterbewegungen wieder vor einigen Aufgaben. Sie setzten sich neben der geregelten Arbeitszeit für höhere Löhne, modernere und sicherere Maschinen und allgemein bessere Lebensbedingungen ein.
Als die SPD aus dem Reichstag ausschied und die Nationalsozialisten an die Macht kamen erhöhte sich die Arbeitszeit sogar noch. Zuerst auf 50 Wochenstunden und schließlich im Jahre 1943 auf bis zu 70 Stunden.
Endlich mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Wiederaufbau Deutschlands schien eine lange nötige Änderung zu kommen. Der Achtstundentag wurde wieder eingeführt, zu Beginn inklusive Samstag.
Am 6. Juni 1994 trat endlich das Arbeitszeitmodell von heute in Kraft. Dennoch sind wir noch nicht am Ende des Arbeitszeitwandels angekommen. Durch Gleit- und Teilzeitmodelle oder Homeoffice wandelt sich die wöchentliche Arbeitszeit stetig weiter.
Warum gibt es ein Arbeitszeitgesetz und wie definiert es die Arbeitszeit?
Das Arbeitszeitgesetz soll die allgemeine Sicherheit während der Arbeit wahren. In machen Berufsfeldern kann Übermüdung und Unkonzentriertheit das eigene oder gar das Leben anderer Menschen kosten. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit eine zeitliche Trennung von Arbeit und Erholungszeit zu haben. Auf längere Sicht gesehen, soll das Arbeitszeitgesetz die Gesundheit der Arbeitnehmer schützen. Von einer guten Gesundheit profitieren in diesem Falle auch die Arbeitgeber. Das Arbeitszeitgesetz beinhaltet ebenfalls, dass an Sonn- und Feiertagen Arbeitsruhe herrscht.
Das Gesetz definiert die Arbeitszeit als die Zeit von dem Beginn der Arbeitszeit, bis zu ihrem Ende. Ruhepausen zählen nicht dazu. Die Nachtarbeit ist zusätzlich dazu gesetzlich festgelegt - sie gilt von 23 bis 6 Uhr. Es gibt jedoch eine Ausnahme - in Bäckereien und Konditoreien gilt die Nachtarbeit in der Zeitspanne von 22 bis 5 Uhr.
Wann beginnt und endet die tägliche gesetzliche Arbeitszeit?
Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. In dem Sonderfall, dass innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen diese acht Stunden nicht überschritten werden, darf sie auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.
Zu dem Gesetz der täglichen Arbeitszeit gehören auch festgelegte Mittagspausen. Werden mehr als sechs Stunden gearbeitet muss eine Pause von 30 Minuten gemacht werden. Werden mehr als neun Stunden gearbeitet muss eine Pause von 45 Minuten gemacht werden. Es ist ebenfalls gesetzlich festgehalten, dass ohne Pause nicht länger als sechs Stunden am Stück gearbeitet werden darf. Die Pausenzeit kann auch aufgeteilt werden, darf aber nicht kürzer sein als 15 Minuten.
Innerhalb des Gesetzes der täglichen Arbeitszeit ist ebenfalls eine Ruhezeit festgehalten. Die Ruhezeit besagt, dass nach Abschließen der täglichen acht Stunden Arbeitszeit, 11 Stunden Pause eingehalten werden muss.
Wie wird die Arbeitszeit erfasst?
Für die Arbeitszeiterfassung gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Je nach Belieben der Arbeitgeber kann hierbei vorgegangen werden. Die Erfassung der Arbeitszeit dient vor allem zur Dokumentation von Überstunden. Falls diesbezüglich etwas schief laufen sollte, kann der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachgehen und den Arbeitnehmer im schlimmsten Falle bremsen.
In dem EuGH-Urteil aus 2019 ist enthalten, dass Arbeitgeber in einem verlässlichen, objektiven und zugänglichen System die Arbeitszeiten ihrer Angestellten dokumentieren müssen.
Ob es analog oder digital festgehalten wird spielt hierbei keine Rolle. Es kann jedoch auch über Terminals am Arbeitsplatz mittels Karte, Chip oder auch Smartphone oder per Fingerabdruck dokumentiert werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Gespräch über die Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist im stetigen Wandel
Insbesondere durch die globale Pandemie und Homeoffice ist die Arbeitszeit wieder in einem Wandel. Wir reden hierbei von der Arbeitszeitflexibilisierung. Sobald die Dauer und zeitliche Lage individuell veränderbar ist spricht man von der Arbeitszeitflexibilisierung. Diese Anpassungen müssen gleichermaßen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchzuführen sein. Das verknüpft beide Parteien eng miteinander und zwingt sie zu einer guten Kommunikation. Es gilt die gesellschaftspolitisch-kulturellen, betrieblichen und individuellen Interessen gleichermaßen zu erfüllen. Es hat sich bewiesen, dass alle beteiligten Parteien tatsächlich von einer flexiblen Arbeit profitieren können. Durch die erhöhte Selbstbestimmung sind Arbeitgeber zufriedener, weniger krank und leisten bessere Arbeit. Arbeitgeber profitieren auf jeder Ebene von zufriedenen, produktiven Mitarbeitern und gleichzeitig kann sich an die unterschiedlichen Auftragssituationen besser angepasst werden.
Es gibt mehrer Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung.
Das Modell der Gleitzeit, hierbei werden Kernarbeitszeiten vorgeschrieben, jeder darf aber kommen und kann gehen wann er möchte.
Außerdem gibt es die Option der Teilzeitarbeit. Teilzeit beinhaltet die Arbeit von 10-32 Stunden Wochenarbeitszeit.
Das Modell der Vertrauensarbeit basiert, wie der Name es vermuten lässt, auf der Vertrauensbasis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Schließlich gibt es das Konzept der Jahresarbeit. Es ermöglicht dem Arbeitnehmer die Arbeitszeiten innerhalb eines Jahres frei zu wählen, solange am Ende die gewünschte Endsumme erreicht wird.
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